Behindertenhilfe Westpfalz e.V.
 

Vorsorgende Verfügungen

Jeder kann wegen eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung - entweder für einen vorübergehenden Zeitraum oder dauerhaft - geschäftsunfähig oder einwilligungsunfähig sein.

Kinder, Eltern oder Partner können für den Angehörigen dann nicht entscheiden. Sie sind keine gesetzlichen Vertreter.


Mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung haben Sie die Gelegenheit für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit vorzusorgen.

Für Personen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Unfall nicht (mehr) in der Lage sind ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln, bestellt das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer. mehr erfahren


Durch die Erteilung einer wirksamen Vorsorgevollmacht an eine Person, die Ihr absolutes Vertrauen genießt, können Sie für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit eine gesetzliche Betreuung vermeiden. Sie können selbst bestimmen, wer Ihre Angelegenheiten regelt.

Falls Sie keine Vorsorgevollmacht erteilen möchten, können Sie mit der Betreuungsverfügung festlegen, wer im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit als gesetzlicher Betreuer für Sie bestellt wird.

Sollten Sie nicht mehr in der Lage sein, Ihre medizinische und/oder pflegerische Behandlung und Versorgung selbst zu bestimmen, gibt Ihnen die Patientenverfügung bereits heute die Möglichkeit, Einfluss darauf zu nehmen, indem Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen schriftlich festlegen.

Eine öffentliche Beglaubigung wird durch die zuständige Betreuungsbehörde gegen eine Gebühr vorgenommen.



Wir informieren Sie zum Thema vorsorgende Verfügungen und bieten Seminare an. mehr erfahren

Natürlich halten wir auch Informationsmaterialien zum Thema "Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung" für Sie bereit.