"Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer." § 1814 I BGB
Der gesetzliche Betreuer vertitt den Betreuten innerhalb der erforderlichen und vom Betreuungsgericht festgelegten Aufgabenkreise.
Wir informieren Personen, die an der ehrenamtlichen Führung einer gesetzlichen Betreuung interessiert sind und unterstützen ehrenamtliche BetreuerInnen bei der Führung der gesetzlichen Betreuung.
Zum Thema "gesetzliche Betreuung" bieten wir Beratungsgespäche, Seminare und Betreuer Treffen an und stehen bei Fragen zur Verfügung. mehr erfahren
Natürlich halten wir auch Informationsmaterialen zum Thema "gesetzliche Betreuung" für Sie bereit.