Vorsorgeverfügungen
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
die Vorsorgeverfügungen
Jeder kann wegen eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung, auch für einen vorübergehenden Zeitraum geschäftsunfähig oder einwilligungsunfähig sein. Eltern, Kinder, Partner können dann nicht für den Angehörigen entscheiden, sind nicht die gesetzlichen Vertreter. Für die Situation der eigenen Entscheidungsunfähigkeit können Sie mit einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung vorsorgend sicherstellen, dass Ihre Wünsche, auch wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können, umgesetzt werden.
Referentin: Andrea Grünewald BTV Behindertenhilfe Westpfalz
Termin: Donnerstag, 2. Juli 2020, 18.00 Uhr
Ort: Westpfalzwerkstätten, Kaiserslautern-Siegelbach, Sauerwiesen 18, 67661 Kaiserslautern-Siegelbach
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