Vorsorgeverfügungen

Jeder kann wegen eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung auch für einen vorübergehenden Zeitraum geschäftsunfähig oder einwilligungsunfähig sein. Eltern, Kinder, Partner können dann nicht für den Angehörigen entscheiden. Sie sind nicht gesetzliche Vertreter. Für die Situation der eigenen Entscheidungsunfähigkeit können Sie mit einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung vorsorgen. In diesem Seminar werden Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge und die Abgrenzung zur gesetzlichen Betreuung dargestellt.

 

Referentinnen:

Tatjana Tonn, Betreuungsverein Behindertenhilfe Westpfalz e. V.

Tanja Keßler-Rudolphi, Betreuungsverein  Behindertenhilfe Westpfalz e.V.

 Bitte melden Sie sich schriftlich oder per email an.

Termine werden noch veröffentlicht.


Diese Veranstaltung wird auch bei  der Kreisvolkshochschule Kaiserslautern angeboten.
Bitte entnehmen Sie die Termine dem Programm der Kreisvolkshochschule Kaiserslautern und melden Sie sich für die dort angebotenen Termine auch bei der Kreisvolkshochschule an.

 

 

 

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