Vorsorgeverfügungen
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
die Vorsorgeverfügungen
Jeder kann wegen eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung, auch für einen vorübergehenden Zeitraum geschäftsunfähig oder einwilligungsunfähig sein. Eltern, Kinder, Partner können dann nicht für den Angehörigen entscheiden, sind nicht die gesetzlichen Vertreter. Für die Situation der eigenen Entscheidungsunfähigkeit können Sie mit einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung vorsorgend sicherstellen, dass Ihre Wünsche, auch wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können, umgesetzt werden.
Referentin: Andrea Grünewald / Tatjana Tonn BTV Behindertenhilfe Westpfalz
Termin: Dienstag, 15. Juni 2021, 17.30 Uhr
Ort: Reha Zentrum Landstuhl, Personalraum der Tagesförderstätte, Am Rothenborn, 66849 Landstuhl
Melden Sie sich an: Anmeldeformular