Vorsorge
Jeder kann wegen eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung, auch für einen vorübergehenden Zeitraum geschäftsunfähig oder einwilligungsunfähig sein. Eltern, Kinder, Partner können dann nicht für den Angehörigen entscheiden, sind nicht die gesetzlichen Vertreter. Für die Situation der eigenen Entscheidungsunfähigkeit können Sie mit einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung vorsorgen.
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Für Personen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage sind ihre (rechtlichen) Angelegenheiten selbst zu regeln, bestellt das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer.
Mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung haben Sie die Gelegenheit für diesen Fall Vorsorge zu treffen.
Sorgen Sie selbst vor.
Durch die Erteilung einer wirksamen Vorsorgevollmacht an eine Person die Ihr absolutes Vertrauen genießt können Sie für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit eine gesetzliche Betreuung vermeiden. Sie können selbst bestimmen, wer Ihre Angelegenheiten regelt.
Falls Sie keine Vorsorgevollmacht erteilen möchten, können Sie mit der Betreuungsverfügung festlegen, wer im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit als gesetzlicher Betreuer für Sie bestellt wird.
Sollten Sie nicht mehr in der Lage sein, Ihre medizinische und pflegerische Behandlung und Versorgung selbst zu bestimmen, gibt Ihnen die Patientenverfügung bereits heute die Möglichkeit Einfluss darauf zu nehmen, indem Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen schriftlich festlegen.
Eine öffentliche Beglaubigung wird durch die Betreuungsbehörde gegen eine Gebühr von 10,00 € vorgenommen.
Wir informieren Sie zum Thema Vorsorgeverfügungen und bieten Seminare an.
Natürlich halten wir auch Informationsmaterialen zum Thema „Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung“ für Sie bereit.