Gesetzliche Betreuung
Was ist eine gesetzliche Betreuung?
„Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer,“ § 1896 Satz 1 BGB.
Der gesetzliche Betreuer vertritt den Betreuten innerhalb der erforderlichen, vom Betreuungsgericht festgelegten Aufgabenkreise.
Wir informieren Personen, die an der ehrenamtlichen Führung einer gesetzlichen Betreuung interessiert sind und unterstützen ehrenamtliche BetreuerInnen bei der Führung der gesetzlichen Betreuung.
Zum Thema gesetzliche Betreuung bieten wir Gespräche, Schulungen, Veranstaltungen und Betreuertreffen zum Erfahrungsaustausch an und stehen bei Fragen zur Verfügung.
Natürlich stellen wir Ihnen auch Informationsmaterialen zum Thema „gesetzliche Betreuung“ zur Verfügung.